Sozialtarife für Handy und Strom: Ein OBS-Bescheid ebnet Weg für mehrere hundert Euro Ersparnis
Wer vom ORF-Beitrag befreit ist, hat Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 12 Euro monatlich zur Handyrechnung und seit April 2026 zusätzlich auf den Strom-Sozialtarif mit 6 Cent netto pro Kilowattstunde
Beim Handy gibt es den Sozialtarif nur bei ausgewählten Anbietern. Beim Strom gilt der Sozialtarif automatisch bei allen Anbietern
Die Höhe von Datenvolumen, die Anzahl der inkludierten Minuten/SMS, 5G-Verfügbarkeit und die Nutzbarkeit im Ausland variieren teils erheblich. Rund ein Viertel der Sozialtarife bietet unbegrenztes, rund neun Prozent hingegen gar kein inkludiertes Datenvolumen
Für vergleichbare Sozialleistungen wie die Mindestsicherung weisen Datenerhebungen darauf hin, dass rund ein Drittel der Berechtigten – etwa 73.000 Haushalte – die zustehende Leistung nicht in Anspruch nimmt
Wien, am 8. September 2026 – Wer vom ORF-Beitrag befreit ist, hat in Österreich Anspruch auf zwei Sozialtarife: den seit Jahren bestehenden Zuschuss zur Handyrechnung und, seit April 2026 neu, den gedeckelten Strompreis. Eine einkommensschwache Familie mit zwei Kindern kann damit rund 400 Euro pro Jahr einsparen. Grundlage in beiden Fällen ist die Befreiung durch die OBS (früher GIS).
Rund ein Viertel aller Handy-Sozialtarife bieten unbegrenztes Datenvolumen
Ein Vergleich lohnt sich, denn nicht alle Sozialtarife haben dieselben Konditionen: Die Höhe von Datenvolumen, die Anzahl der inkludierten Minuten/SMS, 5G-Verfügbarkeit und die Nutzbarkeit im Ausland variieren teils erheblich. So ist bei manchen unlimitiertes Datenvolumen erhältlich, bei anderen ist gar keines inkludiert. Rund ein Viertel der Sozialtarife verfügen über ein unbegrenztes Datenvolumen: Von den 55 am Markt erhältlichen Sozialtarifen verfügen 31 (56,36 Prozent) über ein Datenvolumen von 100 GB oder mehr, 14 (25,45 Prozent) sogar über ein unbegrenztes Datenvolumen. Hingegen bieten 10 Tarife (18,18 Prozent) weniger als 10 GB, 5 Tarife (9,09 Prozent) sogar gar kein inkludiertes Datenvolumen. Rund die Hälfte der Tarife sind 5G-fähig, dies betrifft 29 Tarife (52,73 Prozent). Einen Überblick über die verfügbaren Sozialtarife bietet der Sozialtarife-Vergleichsrechner auf tarife.at.
Handy-Sozialtarif: Bis zu 144 Euro Ersparnis pro Jahr
Der offiziell „Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt“ genannte Betrag von bis zu 12 Euro pro Monat wird direkt von der Handyrechnung abgezogen. Bei Anbietern mit dediziertem Sozialtarif ist der Tarif damit für Berechtigte kostenlos oder vergünstigt einen regulären Tarif. Für Verwirrung sorgt: Nicht alle Anbieter am österreichischen Mobilfunkmarkt haben eine solche Vereinbarung mit dem Ministerium geschlossen und, die die Sozialvergünstigungen haben, bieten diese nicht für alle Tarife.
Strom-Sozialtarif: Seit April 2026 automatisch bei allen Anbietern
Mit April 2026 wurde in Österreich zusätzlich ein Sozialtarif für Strom eingeführt. Berechtigte mit aufrechter OBS-Befreiung zahlen für den Energieanteil einen gedeckelten Preis von 6 Cent netto pro Kilowattstunde bis zu einer Grenze von 2.900 Kilowattstunden pro Jahr. Wer mehr verbraucht, zahlt für den darüberhinausgehenden Anteil den oberen Referenzwert, der aktuell (Q3 2026) bei 10,18 Cent netto pro Kilowattstunde liegt. Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen zusätzlich hinzu. Die Verrechnung des Abzugs erfolgt automatisch über die Stromrechnung, unabhängig vom Anbieter. Ein separater Antrag ist nicht notwendig – die OBS informiert den Stromlieferanten direkt. Ein Überblick zum Thema Strom-Sozialtarife findet sich auf tarife.at.
Beispielrechnung: Familie mit zwei Kindern spart rund 400 Euro pro Jahr
Eine Familie mit zwei Kindern und einem Haushaltsnettoeinkommen unter der OBS-Grenze für Vier-Personen-Haushalte (2.764 Euro) kann bei einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr deutlich sparen. Beim Handy führt der Zuschuss von 12 Euro pro Monat zu einer Ersparnis von rund 144 Euro im Jahr. Beim Strom senkt die Reduktion des Energiepreises die Kosten um rund 255 Euro. In Summe ergibt das eine Ersparnis von rund 400 Euro pro Jahr allein bei Handy und Strom. Zusätzlich entfallen mit der OBS-Befreiung auch der ORF-Beitrag und die EAG-Kosten (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz). Die tatsächliche Ersparnis variiert je nach Verbrauch, Haushaltsgröße und gewähltem Anbieter.
Wer Anspruch auf die OBS-Befreiung hat
Die OBS-Befreiung ist an das Haushaltsnettoeinkommen und an bestimmte Personengruppen geknüpft. Anspruch haben unter anderem Arbeitssuchende, Pensionist:innen mit geringem Einkommen, Bezieher:innen der Mindestsicherung, Studierende mit Beihilfe oder Menschen mit Pflegegeld – jeweils bei einem Haushaltseinkommen unter 1.465,40 Euro bei einer Person, 2.311,81 Euro bei zwei Personen und zusätzlich 226,11 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Zu beachten ist außerdem: Pro Haushalt kann der Zuschuss nur einmal bezogen werden. Familien profitieren also höchstens mit einem Handyvertrag, nicht mit mehreren.
„Bei Sozialleistungen gibt es in Österreich ein strukturelles Problem. Ein erheblicher Teil der Berechtigten weiß nicht, dass ihnen ein Zuschuss zusteht, oder scheut den bürokratischen Aufwand. Manche schrecken auch aus Scham vor der Antragstellung zurück", sagt Michael Kreil, Geschäftsführer von tarife.at. „Beim Sozialtarif für Handy und Strom ist das besonders schade, weil ein einziger OBS-Bescheid unbürokratisch mehrere Ersparnisse gleichzeitig ermöglicht.“
Warum viele Berechtigte den Zuschuss nicht abholen
Wie viele Berechtigte den Sozialzuschuss tatsächlich beziehen, wird von der OBS nicht öffentlich ausgewiesen. Für vergleichbare Sozialleistungen wie die Mindestsicherung zeigt sich in Österreich aber ein bekanntes Bild: Rund ein Drittel der berechtigten Haushalte – etwa 73.000 Haushalte – nimmt die zustehende Leistung nicht in Anspruch. Als Hauptgründe nennen Untersuchungen fehlende Information über den Anspruch, komplizierte Antragswege und in manchen Fällen Scham vor der Beantragung.
So kommen Berechtigte zur Befreiung
Anspruch auf die OBS-Befreiung besteht bei Erfüllung der Einkommens- und Personengruppen-Voraussetzungen. Der Antrag kann per Post, E-Mail oder Upload-Service gestellt werden. Auf der Website der OBS steht ein Online-Befreiungsrechner zur Verfügung, mit dem Berechtigte in wenigen Schritten prüfen können, ob ein Anspruch besteht. Weitere Details bietet der ausführliche Ratgeber zu Voraussetzungen und Antragstellung auf tarife.at.
Zur Methodik der Beispielrechnung
Für die Beispielrechnung wurde eine Familie mit zwei Kindern angenommen, deren Haushaltsnettoeinkommen unter der OBS-Grenze für Vier-Personen-Haushalte von 2.764 Euro liegt. Als Handyvertrag wurde ein Tarif mit einer Grundgebühr von 12 Euro pro Monat zugrunde gelegt, als Stromverbrauch 3.500 Kilowattstunden pro Jahr (typisch für einen Vier-Personen-Haushalt laut Statistik Austria) und ein bisheriger Energiepreis von 14 Cent netto pro Kilowattstunde. Beim Strom wurde die gesetzliche Deckelung bei 2.900 Kilowattstunden berücksichtigt: Die ersten 2.900 kWh werden mit 6 Cent verrechnet, die restlichen 600 kWh mit dem oberen Referenzwert von 10,18 Cent (Q3 2026). Die Angaben zur Non-Take-Up-Quote von Sozialleistungen basieren auf Untersuchungen der Armutskonferenz und einer Studie von Fuchs et al. (2019) zur Mindestsicherung.
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